Das Wettspielreferat weist darauf hin, dass für das Betreten von Sportstätten selbstverständlich geltendes Recht einzuhalten ist. Sollte zum Zeitpunkt der Durchführung der MM-2022 eine 2G-Regel am Tennisplatz bestehen, heißt das natürlich, dass sich alle TeilnehmerInnen daran zu halten haben.
Der KTV wird allerdings nicht restriktiver agieren als die Politik und daher keine generelle 2G-Regel in den Durchführungsbestimmungen verankern!