Nennungsschluss: 19.03.2014
Sonderbestimmungen:
1. Die besten 16 Burschen und die besten 8 Mädchen der Gesamtwertung sind am Masters teilnahmeberechtigt. Spieler, die derzeit nicht unter den Qualifizierten sind, sollen auch eine Nennung abgeben, um bei Ausfällen nachrücken zu können.
2. Auch für das Masters ist die Abgabe einer Nennung erforderlich. Erfolgt keine Nennung, wird angenommen, dass die Spielerin/der Spieler auf eine Teilnahme am Masters verzichtet.
3. Gesetzt wird nach der ÖTV Jugend RL 2014.
4. Die Sieger und Finalisten jeder Altersklasse erhalten einen Sachpreis.
5. Die Teilnehmer am Masters erhalten für die ÖTV Jugend RL 2014 Punkte der Kategorie 4.
6. Teilnahmeberechtigt sind SpielerInnen und Ausländer, die in der österreichischen Jugendrangliste geführt werden oder eine ÖTV-Lizenz eines Landesverbandes besitzen.
7. Bei Punktegleichheit gilt folgende Regelung:
a. Geringere Anzahl der gespielten Turniere.
b. Bessere Turnierplazierung (z.B. zweimal im Semifinale zählt mehr, als viermal im Viertelfinale).
c. Besserer Platz in der ÖTV-Jugendrangliste
Punktevergabe für die Teilnahmeberechtigung am Masters
· Sieger 15 Punkte
· Finalist 11Punkte
· Semifinalisten 7 Punkte
· Viertelfinalisten 4 Punkte
· Achtelfinalisten 1 Punkte